Archivleiter: Dr. Guntram Martin.
Das Hauptstaatsarchiv Dresden wurde 1834 gegründet, um die Altregistraturen von Behörden aufzunehmen, die im Zuge der Staatsreform von 1831 aufgelöst wurden. [...] Bis 1933 war das Hauptstaatsarchiv das einzige staatliche Archiv in Sachsen. 1949/52 wurde es als "Landeshauptarchiv Dresden", ab 1965 als "Staatsarchiv Dresden" der Staatlichen Archivverwaltung der DDR unterstellt. 1993 erfolgte die Rückbenennung in "Sächsisches Hauptstaatsarchiv".
Abteilung 1: Älteres Archivgut (bis 1831/79) Abteilung 2: Neueres Archivgut (bis 1945/52) Abteilung 3: Neuestes Archivgut (ab 1945/52)
Das Hauptstaatsarchiv Dresden ist zuständig für die Überlieferung der Ministerien des Freistaates Sachsen sowie der Gerichte, Behörden und öffentlichen Stellen im Regierungsbezirk Dresden.