Das 1876 errichtete Gebäude des Amtsgerichts und Stadtgefängnisses Magdeburg wurde ab 1940 als Straf- und Vollzugsanstalt genutzt. Nach dem Zweiten Weltkrieg blieb die Anstalt unter deutscher Verwaltung. Ab 1957/58 wurde daraus die Untersuchungshaftanstalt des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR