Landesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR des Landes Sachsen-Anhalt

"Die Behörde soll durch den Kontakt zu den Bürgern einen wirkungsvollen Beitrag zur Aufarbeitung und Bewältigung der vom Staatssicherheitsdienst belasteten Vergangenheit im Sinne von § 1 des Staatssicherheitsunterlagengesetzes leisten, indem den Bürgerinnen und Bürgern insbesondere Schutz und Hilfe angeboten, Initiativen zur Selbsthilfe von Betroffenen und Dritten unterstützt und der Dialog zwischen Betroffenen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR ermöglicht werden."
Veröffentlicht durch
Sprache

Deutsch

Land

Deutschland

Redaktion
Veröffentlicht am
26.04.2011
Beiträger
Thomas Meyer
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