Decretum magistri Gratiani (Kirchenrechtssammlung)

"Das Decretum Gratiani bildet den ersten Teil des später im Corpus Iuris Canonici zusammengefaßten römisch-katholischen Kirchenrechtes. Es ist nach seinem Verfasser, dem Mönch und Rechtsgelehrten Gratian benannt, der in der 1. Hälfte des 12. Jahrhunderts in Bologna lebte. Sein Hauptwerk, das Decretum (oder: Concordia discordantium canonum) entstand vermutlich um 1140. Gratian sammelte hierfür fast 4.000 Texte kirchenrechtlichen Inhalts, unter anderem Konzilsbeschlüsse (canones) und päpstliche Entscheidungen (decretales), die er mit eigenen Kommentaren (dicta) versah [...]"
Veröffentlicht durch
Technische Bereitstellung

Bayerische Staatsbibliothek (BSB): München, DE <http://www.bsb-muenchen.de>

Sprache

Deutsch

Land

Deutschland

Redaktion
Veröffentlicht am
20.09.2006
Beiträger
Thomas Meyer
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