Der NLA-Standort Aurich ist verantwortlich für alle staatlichen Behörden und Gerichte und deren Rechts- und Funktionsvorgänger mit regionaler Zuständigkeit im historischen Territorium Ostfriesland. Das 1464 zur Reichsgrafschaft erhobene Ostfriesland fiel nach dem Aussterben seines angestammten Regierungshauses 1744 an Preußen, wurde 1815 Teil des Königreichs Hannover und gelangte 1866 zusammen mit diesem erneut an Preußen. Die räumliche Zuständigkeit des Standorts erstreckt sich seit jeher auf dieses Gebiet, das bis 1978 dem Regierungsbezirk Aurich entsprach und heute durch die kommunalen Gebietskörperschaften Stadt Emden sowie die Landkreise Aurich, Leer und Wittmund zu definieren ist.
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