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"Der Sachsenspiegel enthält 3 Teile: die Vorreden, das Landrecht und das Lehnrecht. Im Vorwort wird das Recht aus der göttlichen Ordnung abgeleitet: Gott ist selber Recht. Der Verfasser bittet alle "rechtschaffenen Leute um Unterstützung, wenn er Rechtssachen übersehen haben solle, diese nach Recht zu entscheiden gemäß ihrer Einsicht, wie sie es am besten kennen.
Das Landrecht enthält drei Bücher mit 71, 72 und 91 Artikeln.
Das Lehnrecht besteht aus 78 fortlaufenden Artikeln ohne weitere Untergliederung. Im einzelnen sind diese Rechtsgebiete angesprochen:
Verfassungsrecht, Gerichtsverfassung, Lehnrecht, Strafrecht und Strafverfahren, Familien- und Erbrecht, Dorf- und Nachbarrecht."
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