"Die Berlin-Bibliographie verzeichnet in möglichster Vollständigkeit Schrifttum, das sich mit allen Lebensbereichen Berlins beschäftigt; der jährliche Zuwachs beträgt ca. 3500 Titel. Räumlich gelten die Grenzen, wie sie für Berlin durch den Einigungsvertrag vom 31.8.1990 festgelegt worden sind. Die Berlin-Bibliographie besteht aus einem sachlich geordneten Hauptteil, einem Verfasser- und Titelregister, sowie einem Orts-, Personen- und Sachregister. Nicht berücksichtigt werden jedoch im Allgemeinen Zeitungsartikel, Rezensionen, Werbeschriften, Veranstaltungsprogramme, Theaterzettel, Flugblätter und Plakate."
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