AGB - § 8 Verfügungsbefugnis des Urhebers
(1) Der Autor versichert, dass er berechtigt ist, über das zu veröffentlichende Werk allein zu verfügen, dass er Namensnutzungsrechte anderer gesetzeskonform beachtet hat und dass er bisher keine diesen AGB entgegenstehenden Verfügungen getroffen hat.
(2) Der Autor weist die Clio-online Redaktionen bei Ablieferung seines Beitrages schriftlich auf im Beitrag enthaltene Darstellungen von Personen oder Ereignissen hin, mit denen eine Verletzung etwaiger Persönlichkeitsschutzrechte verbunden sein kann. Unabhängig davon stellt er Clio-online von allen Ansprüchen frei, die gegen Clio-online unter dem Gesichtspunkt der Verletzung von beispielsweise Urheber- oder Persönlichkeits- oder Datenschutzrechten geltend gemacht werden.
(3) Clio-online behält sich in jedem Einzelfall vor, die urheberrechtliche Verantwortung und Fragen von Nutzungsrechten vorab zu klären, bevor ein irgendwie gearteter Beitrag in Services von Clio-online veröffentlicht werden kann. Eine Verpflichtung dazu besteht nicht. In Einzelfällen räumt der Autor Clio-online über einen gesonderten Vordruck (Nutzungs- und Veröffentlichungsrechte) die notwendigen Nutzungsrechte für eine geplante Veröffentlichung ausdrücklich ein. Auf § 9 wird verwiesen. Eine Verpflichtung für Clio-online, alle Beiträge auf Übereinstimmung mit dem Urheberrecht zu überprüfen, besteht nicht.