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Dissertation von Kurt Rau (2003): "Frühneuzeitliche Kinderhexenprozesse sind im 17. und 18. Jahrhundert in Europa und Neu-England (Nordamerika) als Strafverfahren sui generis durchgeführt worden, so auch in der damaligen Reichsstadt Augsburg. Diese Abhandlung soll aufzeigen, in welchem Ausmaß ›Kinderhexen‹ in der einst wegen ihrer Finanz- und Wirtschaftskraft berühmten Stadt in Gerichtsverfahren wegen Hexerei verwickelt waren. Dabei wird ein Überblick über die regionalen und zeitlichen Aspekte der Hexenjagden jener Tage gegeben. Vielschichtige und widersprüchliche Meinungen aus zeitgenössischer Literatur über sich >diabolisch offenbarende< Kinder werden zitiert. Die maßgeblichen Voraussetzungen für die Hexenprozesse werden angeführt, im besonderen die Entwicklung der Hexenlehre und die materiellen und verfahrensrechtlichen Strafbestimmungen, wie auch die ökonomischen, gesellschaftlichen und konfessionellen Bedingungen in dem so unterschiedlich religiös geprägten Augsburg. Anhand der verfügbaren Quellen werden acht Hexenprozesse der Reichsstadt Augsburg dargestellt, in die sieben bis siebzehn Jahre alte Kinder als Anklagende, Beschuldigte und Zeugen verstrickt waren. Hintergründe, Anlässe und Motive der Augsburger ›Kinderhexen‹ (z. B. ihr Schuldempfinden, ihre Hassgefühle, ihr Abenteuerdrang oder ihre Geltungssucht) werden aufgezeigt, die sie zu ihren heutzutage unverständlich erscheinenden Eigen- und Fremdbeschuldigungen veranlassten. Schließlich befasst sich die Abhandlung mit der Frage, ob es sich bei den Augsburger ›Kinderhexen‹ um junge Straftäter oder im weitesten Sinne um Opfer gehandelt hat."
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