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Dissertation von Carola von Bülow (2000): "Die Arbeit setzt sich sowohl mit der Rechtsprechungspraxis bei Homosexualitätsdelikten als auch mit dem Strafvollzug an den Verurteilten in den Justizvollzugsanstalten des 'Dritten Reiches' auseinander. Ziel der gegen Homosexuelle gerichteten justitiellen Maßnahmen war es, so veranlagte Männer general- und spezialpräventiv von der Ausübung ihrer Homosexualität abzuhalten. Ein Konzept zur 'Umerziehung' Homosexueller bestand nicht; einzig die Härte der Maßnahmen sollte die Verhaltensänderung bewirken. Die für die Konzentrationslager aufgestellte These einer besonderen Diskriminierung homosexueller Gefangener läßt sich für den Strafvollzug nicht belegen. Zwar nahmen die nach § 175 verurteilten Häftlinge auch in den Justizvollzugsanstalten eine Sonderstellung ein; diese wies jedoch weniger Merkmale einer vertikal als einer horizontal gegliederten Struktur auf. Insgesamt folgte die nationalsozialistische Homosexuellenpolitik einer aus der Einschätzung der Homosexualität resultierenden Logik und zielte nicht auf die Vernichtung aller Homosexuellen, sondern auf Bevölkerungsvermehrung und Aufrechterhaltung der 'Sittlichkeit' ab."
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