"Das Decretum Gratiani bildet den ersten Teil des später im Corpus Iuris Canonici zusammengefaßten römisch-katholischen Kirchenrechtes. Es ist nach seinem Verfasser, dem Mönch und Rechtsgelehrten Gratian benannt, der in der 1. Hälfte des 12. Jahrhunderts in Bologna lebte. Sein Hauptwerk, das Decretum (oder: Concordia discordantium canonum) entstand vermutlich um 1140. Gratian sammelte hierfür fast 4.000 Texte kirchenrechtlichen Inhalts, unter anderem Konzilsbeschlüsse (canones) und päpstliche Entscheidungen (decretales), die er mit eigenen Kommentaren (dicta) versah [...]"
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